Der Testamentsvollstrecker stellt die Umsetzung des letzten Willens sicher.
Dies betrifft sowohl die sichere Weitergabe einzelner Vermögensgegenstände, die Verwaltung des Nachlasses bis zur Übergabe an Kinder sowie die Abwicklung von Nebenbestimmungen (Vermächtnisse). Oftmals umfasst die Tätigkeit auch die Sicherung und danach die Aufteilung des Nachlasses auf die Erben.
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Aufteilung des Nachlasses in Ihrem Sinne und sorgen auf Wunsch für die Verwaltung und Abwicklung nach Ihren Vorgaben. Im Streitfall unter Miterben vertreten wir Ihre Interessen nach dem Tod.